Sicherheit durch Sichtbarkeit
Die korrekte Beleuchtung am Fahrrad ist entscheidend, um im Straßenverkehr sicher unterwegs zu sein. Es geht darum, selbst gut zu sehen und von anderen gesehen zu werden. Diese Anwendung hilft Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland zu verstehen und Ihr Fahrrad schnell auf Konformität zu überprüfen.
StVZO vs. StVO
StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) legt fest, WIE Ihr Fahrrad technisch ausgestattet sein muss (z.B. Art der Lampe, Reflektoren).
StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) regelt, WANN Sie die Beleuchtung benutzen müssen (bei Dämmerung, Dunkelheit, schlechter Sicht).
Das K-Prüfzeichen (~K)
Alle lichttechnischen Einrichtungen (Lampen und Reflektoren) müssen ein amtliches Prüfzeichen haben: eine Wellenlinie, gefolgt von einem "K" und einer Nummer. Dies bestätigt die Bauartgenehmigung und ist Pflicht für den legalen Betrieb im Straßenverkehr.
Navigieren Sie zum "Pflicht-Check", um die interaktive Fahrrad-Prüfung zu starten.
Interaktiver Pflicht-Check
Klicken Sie auf einen markierten Bereich des Fahrrads, um die spezifischen Beleuchtungsanforderungen nach StVZO zu sehen.
Spezielle Regelungen
Für bestimmte Fahrradtypen gibt es angepasste Vorschriften. Wählen Sie den passenden Typ aus, um die Details zu erfahren.
- Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen nicht fest montiert, aber bei Bedarf (Dunkelheit, etc.) mitgeführt und angebracht werden.
- Batterie-/Akkubetrieb ist als alleinige Energiequelle zulässig.
- Bei Rennen sind die Räder von den Beleuchtungsvorschriften befreit.
- Bei schlechter Sicht gelten ansonsten die gleichen Regeln wie für normale Fahrräder.
- Beleuchtung wird meist vom Hauptakku versorgt. Auch bei leerem Motor-Akku bleibt meist genug Energie für stundenlanges Licht.
- Für Pedelecs bis 25 km/h gibt es in Deutschland keine Tagfahrlichtpflicht, sie ist aber erlaubt und empfohlen.
- S-Pedelecs (bis 45 km/h) gelten als Kleinkrafträder und haben strengere Vorschriften, oft inkl. Tagfahrlichtpflicht.
- Zusatzfunktionen wie Bremslicht und Fernlicht sind bei StVZO-konformen Leuchten erlaubt.
- Anhänger: Müssen mit Rückstrahlern ausgestattet sein. Verdeckt der Anhänger das Rücklicht des Fahrrads, braucht er ein eigenes. Ab 1m Breite ist eine weiße Leuchte links vorn nötig.
- Lastenräder (> 1m breit): Benötigen zwei Scheinwerfer, zwei Rücklichter und die entsprechenden Reflektoren, paarweise außen montiert.
Bußgelder bei Verstößen
Fehlende oder defekte Beleuchtung ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld steigt bei Gefährdung oder Verursachung eines Unfalls.
Wichtig: Bei einem Unfall kann eine mangelhafte Beleuchtung zu einer Mitschuld und zur Kürzung von Versicherungsleistungen führen.